Kotflügel / Radhaus
Kotflügel / Radhaus
Karosserieteile die über den Rädern angebracht sind, werden als Kotflügel bezeichnet. Die Räder in angemessener Form abzudecken ist die Aufgabe der Kotflügel. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, werden durch die Drehbewegung eines freistehenden Rades nicht gefährdet. Aus diesem Grund, nach § 36a StVZO im deutschen Kraftfahrzeugrecht, müssen die Räder eine Abdeckung aufweisen und dürfen nicht aus der Karosserie hervorstehen. In anderen Ländern gibt es ähnliche Bestimmungen. Dank den Kotflügeln wird eine Aufwirbelung von Wasser von der Fahrbahnoberfläche vermieden, und nachfahrende Verkehrsteilnehmer werden in der Sicht nicht behindert. Bei freistehenden Rädern würde dies in immenser Form eintreten.
Das Gehäuse, in dem sich das Rad befindet, nennt man Radkasten, Radhaus oder auch Radeinbau.
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